Teilnahme

Hinweis für an Projektteilnahme interessierte Betriebe

Die Rekrutierung von teilnehmenden Betrieben ist seit Frühjahr 2019 abgeschlossen. Eine Aufnahme von weiteren Betrieben ist leider nicht möglich. Über unsere Info-News können Sie sich über Aktuelles im Projekt informieren. Die Info-News können jederzeit hier abonniert und abbestellt werden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Das Projekt ist offen für Betriebe aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich, die folgende Bedingungen erfüllen:

Zeitlicher Ablauf

Startphase 2019


Umsetzungsphase 2019-24


Abschlussphase 2025-26

Massnahmenumsetzung


Überblick Abgeltungsbeiträge für Massnahmenumsetzung

Den teilnehmenden Betrieben wird die Massnahmenumsetzung wie folgt abgegolten:


Grundbeiträge


Massnahmenbeiträge


Maximale Abgeltung


Massnahme 1: Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen


Abgeltungsbeitrag für Betrieb


Bedingungen

Anwendungsvorschlag des Prognosesystems, Behandlungsdokumentation und Rückmeldung der Befallssituation an kantonale Pflanzenschutzberatung liegen vor


Massnahme 2: Satellitenbasierte (GPS-) Lenksysteme zur Minimierung der Fahrgassenüberlappung


Abgeltungsbeitrag für Betriebe


Bedingungen

 

Massnahme 3: GPS-gesteuerte Pflanzenschutzgeräte


Abgeltungsbeitrag für Betriebe


Bedingungen

 

Massnahme 4: Bewuchsspezifische Applikation von Pflanzenschutzmitteln


Abgeltungsbeitrag für Betriebe

 

Bedingungen

 

Massnahme 5: Sensorgesteuerte alternative Unkrautregulierung im Acker- und Gemüsebau


Abgeltungsbeitrag für Betriebe

1. Beitrag Hacken mit GPS-Lenksystem am Traktor

2. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät zwischen den Reihen

3. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät innerhalb der Reihe


Bedingungen für alle Varianten

 

Massnahme 6: Roboterbasierte alternative Beikrautregulierung im Obstbau und Rebbau


Abgeltungsbeitrag für Betriebe


Bedingungen

Fahrzeug wird unter Begleitung des zuständigen landwirtschaftlichen Zentrums Arenenberg eingesetzt.

 

Massnahme 7: Drohneneinsatz im Reb- und Obstbau


Abgeltungsbeitrag für Betriebe


Bedingungen

Umsetzungskontrolle

Die Umsetzung der Massnahmen wird kontinuierlich während der Projektlaufzeit über das Wirkungsmonitoring beobachtet. Allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung können so zeitnah angegangen werden – Ziel ist es immer, zusammen mit den teilnehmenden Betrieben rasch eine Lösung zu finden. Zusätzlich gibt es in den Projektjahren 3 (2021) und 6 (2024) eine externe Prüfung von dritter Seite. Bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Umsetzung kann folgende Vorgehensweise  zur Anwendung kommen:


1. Betrieb konnte Massnahme aus nachvollziehbaren Gründen (Witterung, technische Probleme) nicht durchführen und hat dies bei Rückbestätigung der angemeldeten Massnahmen angegeben


2. Betrieb hat Massnahme nicht im entsprechenden Umfang durchgeführt und dies nicht gemeldet


3. Betrieb kooperiert nicht entsprechend Anforderungen in den Massnahmen