PFLOPF

Pflanzenschutzoptimierung mit Precision Farming

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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Das Projekt ist offen für Betriebe aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • ÖLN-Betrieb (ohne Bio-Betriebe, da der Projektschwerpunkt auf der Optimierung und Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel liegt)
  • Mindestteilnahmefläche Acker 10 ha, Gemüse 10 ha, Obst 2 ha, Reben 2 ha. Mischbetriebe können mit allen Anbaurichtungen teilnehmen, in denen sie die Mindestteilnahmefläche erreichen
  • Verpflichtung zur Teilnahme für sechs Jahre (bei Teilnahme ab erstem Projektjahr 2019-24) bzw. fünf Jahre (bei Teilnahme ab zweitem Projektjahr 2019-24) und Absicht zur Weiterführung der Massnahmen für weitere zwei Jahre (2025-26)
  • Durchführung von mindestens zwei Massnahmen. Hinweis: Bei zu vielen Anmeldungen werden die Betriebe bevorzugt, die auch die besonders einsparungsstarke Massnahme 1 „Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen“ wählen.
  • Offenlegung von Informationen wie Maschinenaufzeichnungen, ÖLN-Aufzeichnungen der vergangenen und zukünftigen Jahre, effektiver PSM-Verbrauch
  • Bereitschaft, sich auf neue Technologien einzulassen und Zeit zu investieren für Aufzeichnungen, Einarbeitung in neue Technologien und Besuche der Workshops (Eine Teilnahme am Kickoff-Workshop und an den in der Region des teilnehmenden Betriebes stattfindenden Folge-Workshops ist  obligatorisch, die Teilnahme an den ausserregional stattfindenden Folge-Workshops ist fakultativ)
  • Bereitschaft zur engen Kooperation mit Beratung, Wirkungsmonitoring und wissenschaftlicher Begleitung
  • Freigabe der Datennutzung in anonymisierter Form für obige Zwecke sowie bei Agroscope Synops (Risikobewertung Pflanzenschutzmittel)  und bei Agroscope Nationale Bodenbeobachtung.
  • Ein teilweiser und vollständiger Ausstieg aus der Teilnahme ist jährlich möglich.

 

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Zeitlicher Ablauf

Startphase 2019

  • bis Ende Januar 2019: Information von potentiellen Projektinteressierten über Veranstaltungen, Zeitschriften, Homepage
  • bis Mitte Februar 2019: Bewerbung im Sinne von Interessensbekundung über Internet
  • bis Ende Februar 2019: Vorauswahl der Betriebe durch Kantone nach Kriterien wie Produktionsintensität und dementsprechendes Pflanzenschutz-Einsparpotential, verfügbare kantonale Teilnahmeplätze in den einzelnen Massnahmen, Motivation für Teilnahme, verfügbares Budget.
  • bis Mitte März 2019: Kantonale Treffen mit Betrieben: Detailerläuterung Massnahmen und Umsetzung
  • bis Ende März 2019: Anmeldung für Massnahmen im Sinne von „Wunsch“
  • bis Mitte April 2019: Abgleich Massnahmenanmeldungen mit Budget
  • bis Ende Mai 2019: Vertragsabschluss mit Betrieben
  • sobald möglich nach Vertragsabschluss: Start Massnahmenumsetzung


Umsetzungsphase 2019-24

  • Massnahmenumsetzung mit Abgeltungsbeiträgen während sechs Jahren


Abschlussphase 2025-26

  • Freiwillige Weiterführung der Massnahmenumsetzung

 

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Massnahmenumsetzung

 

Überblick Abgeltungsbeiträge für Massnahmenumsetzung

Den teilnehmenden Betrieben wird die Massnahmenumsetzung wie folgt abgegolten:

Grundbeiträge
Initialbeitrag im Jahr 1: 700 Fr für Teilnahme am Startworkshop und betriebliche Vorbereitungen
Grundbeitrag in den Jahren 1-6: 500 Fr für Teilnahme an Workshop und allgemeinen Zusatzaufwand für Dokumentation

Massnahmenbeiträge
Für die Umsetzung der Massnahmen werden flächenbezogene Beiträge (Ausnahme Massnahme 6: Übernahme Technologiekosten) bezahlt. Die Beiträge werden gewährt, wenn die Kontrollkriterien erfüllt sind.

Maximale Abgeltung
Die maximale Abgeltung pro Betrieb und Jahr liegt bei 13‘000 Fr. Betriebe können gegebenenfalls also nur für einen Teil ihrer Betriebsflächen Beiträge für die Massnahmenumsetzung bekommen. Seitens des Projektes wird es  aber ausdrücklich begrüsst, wenn die Betriebe die Massnahmen auf freiwilliger Basis auch auf ihren weiteren Flächen umsetzen.

 

Massnahme 1: Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen

Abgeltungsbeitrag für Betrieb

  • Ackerbau: 80 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr
  • Gemüsebau: 400 Fr/ha*Kultur, max. 3000 Fr/Betrieb*Jahr
  • Obstbau: 400 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr
  • Rebbau: 400 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr


Bedingungen

  • Anwendungsvorschlag des Prognosesystems, Behandlungsdokumentation und Rückmeldung der Befallssituation an kantonale Pflanzenschutzberatung liegen vor

 

Massnahme 2: Satellitenbasierte (GPS-) Lenksysteme zur Minimierung der Fahrgassenüberlappung

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

  • 50 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
  • Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr (Maximum gilt auch in Verbindung mit Einsatz von Lenksystemen in Massnahme „Alternative Beikrautregulierung in Reihenkulturen“)


Bedingungen

  • Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
  • Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
  • Abstand der Pflegefahrgassen im Ortholuftbild entspricht Arbeitsbreite Pflanzenschutz-Gerät

 

Massnahme 3: GPS-gesteuerte Pflanzenschutzgeräte

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

  • 35 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche = Summe Kosten Zusatzausstattung + zeitlicher Zusatzaufwand
  • Beitragsgrenze: maximal 2500 Fr/Jahr


Bedingungen

  • Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
  • Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
  • Nachvollziehbare Applikationsdokumentation liegt vor

 

Massnahme 4: Bewuchsspezifische Applikation von Pflanzenschutzmitteln

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

Acker- und Gemüsebau

  • 200 Fr/ha*Jahr
  • Beitragsgrenze max. 5‘000 Fr/Jahr

 

Obst- und Rebbau

  • 35 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
  • Beitragsgrenze max. 1‘000 Fr/Jahr

 

Bedingungen

  • Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
  • Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
  • GPS-Maschinenaufzeichnungen bzw. anderweitig geeignete Aufzeichnungen über Einsatz

 

Massnahme 5: Sensorgesteuerte alternative Unkrautregulierung im Acker- und Gemüsebau

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

1. Beitrag Hacken mit GPS-Lenksystem am Traktor

  • 50 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
  • Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr (Maximum gilt auch in Verbindung mit Einsatz von Lenksystemen in Massnahme „Reduktion der Fahrgasssenüberlappung“)


2. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät zwischen den Reihen

  • 100 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
  • Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr


3. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät innerhalb der Reihe

  • 300 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche = Kosten Hackgerät
  • Beitragsgrenze: maximal 5‘000 Fr/Jahr


Bedingungen für alle Varianten

  • Flächen sind unter Angabe der Schlagposition angemeldet
  • Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
  • Nachvollziehbare Dokumentation liegt vor

 

Massnahme 6: Roboterbasierte alternative Beikrautregulierung im Obstbau und Rebbau

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

  • Autonomie-Umrüstsatz inkl. Aufbau für projektweit 1 Fahrzeug
  • Nach Möglichkeit sollen mehrere räumlich zusammenliegende Betriebe das Fahrzeug nutzen
  • Betriebe müssen Trägerfahrzeug (z.B. Traktor, Raupe) und Anbaugeräte stellen


Bedingungen

  • Fahrzeug wird unter Begleitung des zuständigen landwirtschaftlichen Zentrums Arenenberg eingesetzt.

 

Massnahme 7: Drohneneinsatz im Reb- und Obstbau

Abgeltungsbeitrag für Betriebe

  • 250 Fr/ha*Applikation
  • 1‘500 Fr/ha*Jahr bei 6 Applikationen pro Jahr
  • max. 2'500 Fr/Betrieb*Jahr


Bedingungen

  • Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Drohnen-Dienstleister liegt vor

 

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Umsetzungskontrolle

Die Umsetzung der Massnahmen wird kontinuierlich während der Projektlaufzeit über das Wirkungsmonitoring beobachtet. Allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung können so zeitnah angegangen werden – Ziel ist es immer, zusammen mit den teilnehmenden Betrieben rasch eine Lösung zu finden. Zusätzlich gibt es in den Projektjahren 3 (2021) und 6 (2024) eine externe Prüfung von dritter Seite. Bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Umsetzung kann folgende Vorgehensweise  zur Anwendung kommen:

1. Betrieb konnte Massnahme aus nachvollziehbaren Gründen (Witterung, technische Probleme) nicht durchführen und hat dies bei Rückbestätigung der angemeldeten Massnahmen angegeben

  • generell keine Sanktionen
  • wenn Betrieb über drei Jahre hinweg permanent nicht lösbare Probleme mit Umsetzung von Massnahmen hat, wird ihm Verzicht auf entsprechende Massnahme bzw. kompletter Rückzug aus Ressourcenprojekt nahegelegt.

 

2. Betrieb hat Massnahme nicht im entsprechenden Umfang durchgeführt und dies nicht gemeldet

  • beim ersten und zweiten Mal: Beitragsrückforderung in Höhe des Umfangs der nicht durchgeführten Massnahmen
  • beim dritten Mal: dito plus Ausschluss aus Ressourcenprojekt

 

3. Betrieb kooperiert nicht entsprechend Anforderungen in den Massnahmen

  • beim ersten Mal: Motivationsgespräch
  • beim zweiten Mal: Kein Beitrag für die entsprechende Massnahme und Motivationsgespräch
  • beim dritten Mal: Kein Beitrag für die entsprechende Massnahme und Ausschluss aus Ressourcenprojekt

 

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