Teilnahme
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Projekt ist offen für Betriebe aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich, die folgende Bedingungen erfüllen:
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Zeitlicher Ablauf
Startphase 2019
Umsetzungsphase 2019-24
Abschlussphase 2025-26
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Massnahmenumsetzung
Überblick Abgeltungsbeiträge für Massnahmenumsetzung
Den teilnehmenden Betrieben wird die Massnahmenumsetzung wie folgt abgegolten:
Grundbeiträge
Initialbeitrag im Jahr 1: 700 Fr für Teilnahme am Startworkshop und betriebliche Vorbereitungen
Grundbeitrag in den Jahren 1-6: 500 Fr für Teilnahme an Workshop und allgemeinen Zusatzaufwand für Dokumentation
Massnahmenbeiträge
Für die Umsetzung der Massnahmen werden flächenbezogene Beiträge (Ausnahme Massnahme 6: Übernahme Technologiekosten) bezahlt. Die Beiträge werden gewährt, wenn die Kontrollkriterien erfüllt sind.
Maximale Abgeltung
Die maximale Abgeltung pro Betrieb und Jahr liegt bei 13‘000 Fr. Betriebe können gegebenenfalls also nur für einen Teil ihrer Betriebsflächen Beiträge für die Massnahmenumsetzung bekommen. Seitens des Projektes wird es aber ausdrücklich begrüsst, wenn die Betriebe die Massnahmen auf freiwilliger Basis auch auf ihren weiteren Flächen umsetzen.
Massnahme 1: Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen
Abgeltungsbeitrag für Betrieb
Bedingungen
Massnahme 2: Satellitenbasierte (GPS-) Lenksysteme zur Minimierung der Fahrgassenüberlappung
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Bedingungen
Massnahme 3: GPS-gesteuerte Pflanzenschutzgeräte
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Bedingungen
Massnahme 4: Bewuchsspezifische Applikation von Pflanzenschutzmitteln
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Acker- und Gemüsebau
Obst- und Rebbau
Bedingungen
Massnahme 5: Sensorgesteuerte alternative Unkrautregulierung im Acker- und Gemüsebau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
1. Beitrag Hacken mit GPS-Lenksystem am Traktor
2. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät zwischen den Reihen
3. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät innerhalb der Reihe
Bedingungen für alle Varianten
Massnahme 6: Roboterbasierte alternative Beikrautregulierung im Obstbau und Rebbau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Bedingungen
Massnahme 7: Drohneneinsatz im Reb- und Obstbau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Bedingungen
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Umsetzungskontrolle
Die Umsetzung der Massnahmen wird kontinuierlich während der Projektlaufzeit über das Wirkungsmonitoring beobachtet. Allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung können so zeitnah angegangen werden – Ziel ist es immer, zusammen mit den teilnehmenden Betrieben rasch eine Lösung zu finden. Zusätzlich gibt es in den Projektjahren 3 (2021) und 6 (2024) eine externe Prüfung von dritter Seite. Bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Umsetzung kann folgende Vorgehensweise zur Anwendung kommen:
1. Betrieb konnte Massnahme aus nachvollziehbaren Gründen (Witterung, technische Probleme) nicht durchführen und hat dies bei Rückbestätigung der angemeldeten Massnahmen angegeben
2. Betrieb hat Massnahme nicht im entsprechenden Umfang durchgeführt und dies nicht gemeldet
3. Betrieb kooperiert nicht entsprechend Anforderungen in den Massnahmen
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