Teilnahme
Hinweis für an Projektteilnahme interessierte Betriebe
Die Rekrutierung von teilnehmenden Betrieben ist seit Frühjahr 2019 abgeschlossen. Eine Aufnahme von weiteren Betrieben ist leider nicht möglich. Über unsere Info-News können Sie sich über Aktuelles im Projekt informieren. Die Info-News können jederzeit hier abonniert und abbestellt werden.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Projekt ist offen für Betriebe aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich, die folgende Bedingungen erfüllen:
ÖLN-Betrieb (ohne Bio-Betriebe, da der Projektschwerpunkt auf der Optimierung und Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel liegt)
Mindestteilnahmefläche Acker 10 ha, Gemüse 10 ha, Obst 2 ha, Reben 2 ha. Mischbetriebe können mit allen Anbaurichtungen teilnehmen, in denen sie die Mindestteilnahmefläche erreichen
Verpflichtung zur Teilnahme für sechs Jahre (bei Teilnahme ab erstem Projektjahr 2019-24) bzw. fünf Jahre (bei Teilnahme ab zweitem Projektjahr 2019-24) und Absicht zur Weiterführung der Massnahmen für weitere zwei Jahre (2025-26)
Durchführung von mindestens zwei Massnahmen. Hinweis: Bei zu vielen Anmeldungen werden die Betriebe bevorzugt, die auch die besonders einsparungsstarke Massnahme 1 „Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen“ wählen.
Offenlegung von Informationen wie Maschinenaufzeichnungen, ÖLN-Aufzeichnungen der vergangenen und zukünftigen Jahre, effektiver PSM-Verbrauch
Bereitschaft, sich auf neue Technologien einzulassen und Zeit zu investieren für Aufzeichnungen, Einarbeitung in neue Technologien und Besuche der Workshops (Eine Teilnahme am Kickoff-Workshop und an den in der Region des teilnehmenden Betriebes stattfindenden Folge-Workshops ist obligatorisch, die Teilnahme an den ausserregional stattfindenden Folge-Workshops ist fakultativ)
Bereitschaft zur engen Kooperation mit Beratung, Wirkungsmonitoring und wissenschaftlicher Begleitung
Freigabe der Datennutzung in anonymisierter Form für obige Zwecke sowie bei Agroscope Synops (Risikobewertung Pflanzenschutzmittel) und bei Agroscope Nationale Bodenbeobachtung.
Ein teilweiser und vollständiger Ausstieg aus der Teilnahme ist jährlich möglich.
Zeitlicher Ablauf
Startphase 2019
bis Ende Januar 2019: Information von potentiellen Projektinteressierten über Veranstaltungen, Zeitschriften, Homepage
bis Mitte Februar 2019: Bewerbung im Sinne von Interessensbekundung über Internet
bis Ende Februar 2019: Vorauswahl der Betriebe durch Kantone nach Kriterien wie Produktionsintensität und dementsprechendes Pflanzenschutz-Einsparpotential, verfügbare kantonale Teilnahmeplätze in den einzelnen Massnahmen, Motivation für Teilnahme, verfügbares Budget.
bis Mitte März 2019: Kantonale Treffen mit Betrieben: Detailerläuterung Massnahmen und Umsetzung
bis Ende März 2019: Anmeldung für Massnahmen im Sinne von „Wunsch“
bis Mitte April 2019: Abgleich Massnahmenanmeldungen mit Budget
bis Ende Mai 2019: Vertragsabschluss mit Betrieben
sobald möglich nach Vertragsabschluss: Start Massnahmenumsetzung
Umsetzungsphase 2019-24
Massnahmenumsetzung mit Abgeltungsbeiträgen während sechs Jahren
Abschlussphase 2025-26
Freiwillige Weiterführung der Massnahmenumsetzung
Massnahmenumsetzung
Überblick Abgeltungsbeiträge für Massnahmenumsetzung
Den teilnehmenden Betrieben wird die Massnahmenumsetzung wie folgt abgegolten:
Grundbeiträge
Initialbeitrag im Jahr 1: 700 Fr für Teilnahme am Startworkshop und betriebliche Vorbereitungen
Grundbeitrag in den Jahren 1-6: 500 Fr für Teilnahme an Workshop und allgemeinen Zusatzaufwand für Dokumentation
Massnahmenbeiträge
Für die Umsetzung der Massnahmen werden flächenbezogene Beiträge (Ausnahme Massnahme 6: Übernahme Technologiekosten) bezahlt.
Die Beiträge werden gewährt, wenn die Kontrollkriterien erfüllt sind.
Maximale Abgeltung
Die maximale Abgeltung pro Betrieb und Jahr liegt bei 13‘000 Fr, kann aufgrund von Budgetrestriktionen aber tiefer ausfallen. Betriebe können gegebenenfalls also nur für einen Teil ihrer Betriebsflächen Beiträge für die Massnahmenumsetzung bekommen.
Seitens des Projektes wird es aber ausdrücklich begrüsst, wenn die Betriebe die Massnahmen auf freiwilliger Basis auch auf ihren weiteren Flächen umsetzen.
Massnahme 1: Betriebsspezifische Prognosedaten und Behandlungsempfehlungen
Abgeltungsbeitrag für Betrieb
Ackerbau: 80 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr
Gemüsebau: 400 Fr/ha*Kultur, max. 3000 Fr/Betrieb*Jahr
Obstbau: 400 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr
Rebbau: 400 Fr/ha*Jahr, max. 1500 Fr/Betrieb*Jahr
Bedingungen
Anwendungsvorschlag des Prognosesystems, Behandlungsdokumentation und Rückmeldung der Befallssituation an kantonale Pflanzenschutzberatung liegen vor
Massnahme 2: Satellitenbasierte (GPS-) Lenksysteme zur Minimierung der Fahrgassenüberlappung
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
50 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr (Maximum gilt auch in Verbindung mit Einsatz von Lenksystemen in Massnahme „Alternative Beikrautregulierung in Reihenkulturen“)
Bedingungen
Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
Abstand der Pflegefahrgassen im Ortholuftbild entspricht Arbeitsbreite Pflanzenschutz-Gerät
Massnahme 3: GPS-gesteuerte Pflanzenschutzgeräte
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
35 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche = Summe Kosten Zusatzausstattung + zeitlicher Zusatzaufwand
Beitragsgrenze: maximal 2500 Fr/Jahr
Bedingungen
Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
Nachvollziehbare Applikationsdokumentation liegt vor
Massnahme 4: Bewuchsspezifische Applikation von Pflanzenschutzmitteln
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Acker- und Gemüsebau
200 Fr/ha*Jahr
Beitragsgrenze max. 5‘000 Fr/Jahr
Obst- und Rebbau
35 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
Beitragsgrenze max. 1‘000 Fr/Jahr
Bedingungen
Teilnehmende Betriebe haben Flächen unter Angabe der Schlagposition und Pflegearbeitsbreite angemeldet
Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
GPS-Maschinenaufzeichnungen bzw. anderweitig geeignete Aufzeichnungen über Einsatz
Massnahme 5: Sensorgesteuerte alternative Unkrautregulierung im Acker- und Gemüsebau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
1. Beitrag Hacken mit GPS-Lenksystem am Traktor
50 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr (Maximum gilt auch in Verbindung mit Einsatz von Lenksystemen in Massnahme „Reduktion der Fahrgasssenüberlappung“)
2. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät zwischen den Reihen
100 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche
Beitragsgrenze: maximal 4000 Fr/Jahr
3. Beitrag sensorgesteuertes Hackgerät innerhalb der Reihe
300 Fr/ha*Jahr Einsatzfläche = Kosten Hackgerät
Beitragsgrenze: maximal 5‘000 Fr/Jahr
Bedingungen für alle Varianten
Flächen sind unter Angabe der Schlagposition angemeldet
Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Dienstleister liegt vor
Nachvollziehbare Dokumentation liegt vor
Massnahme 6: Roboterbasierte alternative Beikrautregulierung im Obstbau und Rebbau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
Autonomie-Umrüstsatz inkl. Aufbau für projektweit 1 Fahrzeug
Nach Möglichkeit sollen mehrere räumlich zusammenliegende Betriebe das Fahrzeug nutzen
Betriebe müssen Trägerfahrzeug (z.B. Traktor, Raupe) und Anbaugeräte stellen
Bedingungen
Fahrzeug wird unter Begleitung des zuständigen landwirtschaftlichen Zentrums Arenenberg eingesetzt.
Massnahme 7: Drohneneinsatz im Reb- und Obstbau
Abgeltungsbeitrag für Betriebe
250 Fr/ha*Applikation
1‘500 Fr/ha*Jahr bei 6 Applikationen pro Jahr
max. 2'500 Fr/Betrieb*Jahr
Bedingungen
Gerät ist auf Betrieb vorhanden oder Abrechnung von Drohnen-Dienstleister liegt vor
Umsetzungskontrolle
Die Umsetzung der Massnahmen wird kontinuierlich während der Projektlaufzeit über das Wirkungsmonitoring beobachtet. Allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung können so zeitnah angegangen werden – Ziel ist es immer, zusammen mit den teilnehmenden Betrieben rasch eine Lösung zu finden. Zusätzlich gibt es in den Projektjahren 3 (2021) und 6 (2024) eine externe Prüfung von dritter Seite. Bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Umsetzung kann folgende Vorgehensweise zur Anwendung kommen:
1. Betrieb konnte Massnahme aus nachvollziehbaren Gründen (Witterung, technische Probleme) nicht durchführen und hat dies bei Rückbestätigung der angemeldeten Massnahmen angegeben
generell keine Sanktionen
wenn Betrieb über drei Jahre hinweg permanent nicht lösbare Probleme mit Umsetzung von Massnahmen hat, wird ihm Verzicht auf entsprechende Massnahme bzw. kompletter Rückzug aus Ressourcenprojekt nahegelegt.
2. Betrieb hat Massnahme nicht im entsprechenden Umfang durchgeführt und dies nicht gemeldet
beim ersten und zweiten Mal: Beitragsrückforderung in Höhe des Umfangs der nicht durchgeführten Massnahmen
beim dritten Mal: dito plus Ausschluss aus Ressourcenprojekt
3. Betrieb kooperiert nicht entsprechend Anforderungen in den Massnahmen
beim ersten Mal: Motivationsgespräch
beim zweiten Mal: Kein Beitrag für die entsprechende Massnahme und Motivationsgespräch
beim dritten Mal: Kein Beitrag für die entsprechende Massnahme und Ausschluss aus Ressourcenprojekt